AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

RosaRot e. V.
Thessaloniki-Allee 13, 51103 Köln
vertreten durch: Philip Minettos
Vereinsregister: Amtsgericht Köln, VR 20876
E-Mail: lekker@voodmarkt.de

§1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Vertragssprache

(1) Diese AGB gelten für alle Bestellungen von Standplätzen (nachfolgend „Tickets“/„Standplätze“) über den Online-Shop des RosaRot e. V. („Veranstalter“).
(2) Kund:innen können Verbraucher:innen (§ 13 BGB) oder Unternehmer:innen (§ 14 BGB) sein.
(3) Vertrags- und Shopsprache ist Deutsch. Räumlicher Geltungsbereich: EU.

§2 Angebot, Bestellablauf und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung im Shop ist eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Bestellprozess: Warenkorb → Übersicht → Zahlung → Button „Zahlungspflichtig bestellen“. Vor Abgabe kann jede Eingabe korrigiert werden (z. B. „zurück“/„bearbeiten“).
(3) Mit Klick auf den Bestellbutton gibst du ein verbindliches Angebot ab.
(4) Der Vertrag kommt durch unsere separate Annahme (Bestätigungs-/Ticket-E-Mail) oder spätestens mit Bereitstellung des Standplatzes am Veranstaltungstag zustande.

§3 Leistungsgegenstand: Standplatz (Ticket)

(1) Gegenstand ist die Reservierung eines Standplatzes für die jeweils ausgewiesene Veranstaltung (Ort, Datum, Zeitfenster).
(2) Tickets/Bestätigungen werden elektronisch per E-Mail bereitgestellt.
(3) Stand-/Platzdetails (Größe, Lage, Ausstattung, Aufbauzeiten etc.) ergeben sich aus der Produkt-/Eventbeschreibung und/oder der Bestätigungsmail.

§4 Preise und Steuern

Alle Preise sind Endpreise inkl. gesetzlicher MwSt.; zusätzliche Gebühren nur, wenn ausdrücklich ausgewiesen.

§5 Zahlung

Zahlungsarten: Klarna, PayPal, Kreditkarte (über die im Shop eingebundenen Zahlungsdienste).
Zahlung ist sofort fällig; es gelten die gesetzlichen Regeln zum Zahlungsverzug.

§6 Lieferung/Erfüllung

(1) Versandkosten entfallen; Tickets/Bestätigungen werden per E-Mail versendet.
(2) Die/der Ausstellende ist für die Abrufbarkeit der E-Mail verantwortlich (Spam-Ordner prüfen).

§7 Widerruf (Verbraucher:innen)

(1) Kein Widerrufsrecht bei Standplätzen mit festem Datum/Zeitraum (Freizeitdienstleistung), § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
(2) Soweit ausnahmsweise Produkte/Dienstleistungen ohne festen Termin angeboten werden, gilt die gesetzliche Widerrufsbelehrung (separat bereitgestellt).
(3) Rücksendekosten würden grundsätzlich von den Kund:innen getragen, sofern Rücksendungen ausnahmsweise anfallen.

§8 Pflichten der Ausstellenden (Kurzregel)

Einhaltung der Auf-/Abbauzeiten, Standbesetzung, behördlicher/veranstaltungsbezogener Vorgaben (Sicherheit/Brandschutz/Hygiene) sowie ordnungsgemäße Präsentation. Weitergehende Regeln können in der Bestätigung/Eventinfo konkretisiert werden.

§9 Gewährleistung, Haftung

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
(2) Haftung unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit und nach ProdHaftG. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); dann beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

§10 Eigentumsvorbehalt / Zurückbehaltungsrechte

Bereitstellung des Standplatzes steht unter der Bedingung vollständiger Zahlung. Zurückbehaltungsrechte nur aus demselben Vertragsverhältnis.

§11 Streitbeilegung / OS-Plattform

(1) OS-Plattform der EU: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
(2) Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

§12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; zwingende Verbraucherschutzvorschriften am Wohnsitz eines/er EU-Verbrauchers/in bleiben unberührt.
(2) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.


EVENT-SONDERREGELN

§13 Platzwahl, Eckstände & Verbindlichkeit des Buchungsplans

(1) Die Buchung erfolgt platzgenau über den optischen Marktplan. Mit Bestellabschluss, Zahlungseingang und unserer Buchungsbestätigung gilt der gewählte Standplatz (Stand-ID) als verbindlich zugewiesen.
(2) Eckstände/Premiumflächen: Eckstand = Platz mit mindestens zwei offenen Seiten bzw. offen zugänglicher Ecke. Für Eckstände/Premiumflächen kann ein Zuschlag erhoben werden; dieser wird im Buchungsprozess ausgewiesen.
(3) Flächenmaße & Toleranzen: Maße verstehen sich als Nutzfläche. Produktions-/Sicherheitsgründe können geringfügige Abweichungen erfordern. Toleranz: bis ±10 % der Fläche oder ±0,5 m je Kante (je nachdem, was geringer ist) gelten als vertragsgemäß.
(4) Zwingende Plananpassungen: Aus behördlichen, sicherheits-, wetter- oder technikbedingten Gründen (z. B. Fluchtwege, Baustellen, Kabeltrassen) darf der Veranstalter eine gleichwertige Ersatzfläche zuweisen. Gleichwertig = vergleichbare Lage/Sichtbarkeit und Flächenumfang innerhalb der Toleranz nach Abs. 3.
 a) Ist nur eine schlechterwertige Fläche verfügbar, hat die/der Ausstellende die Wahl zwischen kostenloser Stornierung mit voller Erstattung inkl. Zuschlägen oder Preisminderung (pro rata) inkl. Erstattung eines ggf. gezahlten Eckstand-/Premium-Zuschlags.
 b) Wird höherwertig zugewiesen (z. B. Eckstand statt Reihenstand), entstehen keine Mehrkosten, sofern die/der Ausstellende dem Upgrade nicht ausdrücklich zustimmt.
(5) Nichtverfügbarkeit des gebuchten Platzes: Fällt der konkrete Platz aus Gründen weg, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, gelten die Optionen aus Abs. 4 entsprechend.
(6) Platztausch/Weitergabe: Tauschen, Untervermieten oder Weitergeben des Platzes nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters; Änderungen werden im System dokumentiert.
(7) Information & Nachweise: Planänderungen teilen wir unverzüglich per E-Mail mit. Vor Ort kann das Orga-Team die endgültige Einmessung vornehmen; der Aufbau nach Markierung ist verbindlich.

§14 Aufbau, Abbau, Zutritt (ergänzt)

(1) Auf-/Abbauzeiten und Zufahrtsregelungen ergeben sich aus der Event-Infomail/den Teilnahmebedingungen. Vorzeitiger Aufbau oder verspäteter Abbau nur mit Zustimmung.
(2) Der Aufbau hat vollständig innerhalb der markierten Standgrenzen zu erfolgen; Grenzmarkierungen dürfen nicht überschritten werden. Verkehrs-/Rettungsflächen sind jederzeit freizuhalten.
(3) Der Stand ist während der Öffnungszeiten besetzt zu halten. No-Show (Nichterscheinen bis 30 Min. vor Öffnung) berechtigt zur Neuvergabe des Standes; bereits gezahlte Entgelte werden nicht erstattet.
(4) Zutritt kann an Akkreditierungen geknüpft sein.

§15 Technik: Strom, Gas, Wasser

(1) Bereitgestellte Anschlussleistung (Strom/Wasser) ergibt sich aus dem Booking; zusätzliche Leistung nur nach schriftlicher Bestätigung.
(2) Eigene Elektrogeräte nur nach Absprache: vorschriftsgemäß (DGUV/CE), Mehrfachsteckdosen mit Überlastschutz, Leitungen ohne Schäden.
(3) Gas, offene Flammen, Heizstrahler: melde- und genehmigungspflichtig; Gasgeräte nur mit aktueller Prüfung; Löschmittel bereithalten.
(4) Aggregate nur, wenn ausdrücklich gestattet.

§16 Sicherheit, Brandschutz, Hygiene

(1) Haus-/Platz- und Brandschutzordnung sind verbindlich; Zugänge, Hydranten, Fluchtwege freihalten.
(2) Pro Stand mind. ein geeigneter Feuerlöscher (bei Kochbetrieb zusätzlich Branddecke).
(3) Lebensmittelabgabe: LMHV, Kühlkette, Allergenkennzeichnung, Reinigungsplan.
(4) Verkauf nicht zugelassener/sicherheitsgefährdender Produkte ist untersagt.

§17 Umwelt & Abfall

(1) Getrennte Abfallsammlung; Speiseöle/Fette separat entsorgen.
(2) Standplatz besenrein hinterlassen; Schäden sofort melden.
(3) Bei fett-/ölhaltiger Produktion Boden-/Wetterschutz (Planen/Wannen) verpflichtend.

§18 Lautstärke, Musik, Rechte Dritter

(1) Eigene Beschallung am Stand bedarf Abstimmung; Lautstärke so wählen, dass Nachbarstände/Programm nicht beeinträchtigt werden.
(2) Für urheber-/leistungsrechtliche Nutzungen (Musik am Stand) ist die/der Ausstellende verantwortlich und hält den Veranstalter von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Werbung/Promotion außerhalb der Standfläche (Flyern, Banner, Aufsteller) nur nach Freigabe.

§19 Hausrecht

(1) Das Hausrecht liegt beim Veranstalter bzw. Geländeinhaber; Weisungen von Orga/Security ist Folge zu leisten.
(2) Bei Verstößen gegen Gesetze, behördliche Auflagen oder diese Regeln kann der Stand entfernt werden; Erstattungsansprüche bestehen nicht.

§20 Foto-/Filmaufnahmen

(1) Der Veranstalter darf während des Events Foto-/Filmaufnahmen zu Dokumentations- und Kommunikationszwecken erstellen und nutzen.
(2) Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse werden respektiert; bitte ggf. Bereiche kennzeichnen.

§21 Rücktritt, Umbuchung, höhere Gewalt

(1) Rücktritt durch Ausstellende:
– bis 30 Tage vor Event: 50 % Erstattung;
< 30 Tage: keine Erstattung. Ersatzgestellungen bedürfen der Zustimmung.
(2) Nichtdurchführbarkeit / höhere Gewalt / behördliche Auflagen: Der Veranstalter kann das Event verlegen, anpassen oder absagen. Bei Absage ohne Ersatztermin werden bereits gezahlte Standentgelte erstattet; weitergehende Ansprüche (z. B. Aufwands-/Umsatzersatz) sind ausgeschlossen.
(3) Wetterbedingte Einschränkungen, die keinen Abbruch erzwingen, begründen kein Minderungsrecht.

§22 Haftung & Versicherung am Stand

(1) Ausstellende haften für alle Schäden, die durch sie, ihr Personal oder ihre Ausrüstung verursacht werden.
(2) Es wird der Abschluss einer Betriebs-/Veranstalterhaftpflicht mit ausreichender Deckung empfohlen; gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.

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